der ASZ - Hol- und Bringservice nach Unfällen
Besonders hier ist der Ersatzwagen empfehlenswert
Bleiben Sie mobil mit unserem ASZ - Unfallersatzfahrzeug.
Fragen Sie uns einfach nach einem passenden Fahrzeug für Sie.
Wir werden Ihnen in jedem Fall ein günstiges Angebot unterbreiten.
Ggf. rechnen wir auch gleich über die Versicherung ab
Guter Rat muss nicht teuer sein, wenn es gekracht hat Im Falle eines Falles stehen wir Ihnen kompetent mit, Know-How und Erfahrung zur Seite.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges und Reparaturdurchführung aus einer Hand, tragen zu einem reibungslosen Ablauf und einer zügigen Regulierung bei.
Bei kleinen wie großen Schäden sind wir für Sie da und die richtige Adresse für eine fachgerechte Karosserie- und Unfallinstand-setzung.
Gern beraten wir Sie fachlich und kompetent. Reparaturen mit Originalersatzteilen sind ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung aller Qualitäts- und den Sicherheitsstandards.
Versicherungsschadenabwicklung oder Schadensregulierung
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Schadenabwicklung, dem Einsatz moderner elektronischer Kommunikationsmittel und der EDV-Kalkulation.
Bringen Sie einfach Ihr beschädigtes Fahrzeug zu uns und wir regeln alles Weitere für Sie.
Für weitere Informationen zuim Thema Reparatur, können sie hier klicken!
Haftpflichtschadengutachten (unverschuldeter Unfall)
Was schließt unser Gutachten ein?
• Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges.
• Des weiteren ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung.
• Falls erforderlich ( Totalschaden ) wird der Restwert und die Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
• Überwiegend sind die Schadengutachten innerhalb eines Werktages erstellt und per E-Mail bei der Versicherung.
Wichtige Hinweise zur Schadensregulierung
• nicht auf eine Schadenregulierung ( Schadenmanagement ) durch den Versicherer direkt einlassen!
• die Wahl eines freien Kfz Sachverständigen obliegt immer Ihnen selbst.
• freie Wahl einer Reparaturwerkstatt.
• Hinzunahme eines Rechtsanwaltes zur Schadenregulierung.